20. Dezember 2025
Die Bundesregierung hat im Ministerrat vom 17. Dezember 2025 wesentliche Reformschritte zur Attraktivierung der betrieblichen Altersvorsorge präsentiert, die sowohl für die Anwartschafts- als auch die Leistungsberechtigten der österreichischen Pensionskassen zu einer Verbesserung führen.
Ein wesentlicher Punkt für die Leistungsberechtigten (Pensionisten) ist die geplante Wahlmöglichkeit zwischen einzelnen Veranlagungsstilen, d.h. Wahl des Risikoprofils zwischen dynamisch/aktiv/konservativ.
Weitere Punkte:
Härtefallregelung für definierte außergewöhnlichen Lebenslagen, wie zum Beispiel schwerere Krankheit oder Elementarschäden.
Die Prüfung allfälliger Herausnahmemöglichkeiten bei Pensionsantritt.
„Lebenszyklusmodelle in der Veranlagung“: Es soll die Möglichkeit geben, mit höherem Aktienanteil in jungen Jahren und sukzessiver Reduktion des Risikos mit zunehmendem Alter zu veranlagen.
Wahlmöglichkeiten zwischen Veranlagungsstilen werden zudem auch für Leistungsberechtigte, also Pensionisten, eröffnet (Lebensphasenmodell).
Verbesserungen bei der Transparenz, Prüfung der Verwaltungskosten und internationale Performance-Benchmarks. Hier sollen internationale Vergleichskennzahlen dazu beitragen, die Performance der Pensionskassen zu verbessern.
Verbesserung der Datenlage: die bisherige Datenlage zu Höhe, Verteilung und Verbreitung der zweiten Säule soll „deutlich verbessert werden“. Damit kann die Entwicklung der BAV „laufend treffsicher evaluiert werden.
PEKABE hat wiederholt auf zahlreiche Schwachstellen im Pensionskassengesetz hingewiesen und von den politischen Verantwortlichen auch entsprechende Reformen eingefordert. Die aktuellen Vorschläge sind jedenfalls positiv zu bewerten, die konkreten Schritte müssen abgewartet werden.
Wie bisher, wird PEKABE mit der Politik, allen Stakeholdern und den Sozialpartnern die Umsetzung begleiten und die Interessen der Berechtigten mit Nachdruck vertreten.
