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Regierungsvorlage zum Pensionskassengesetz

8. Mai 2026

Der am 8. Mai 2026 veröffentlichte Ministerialentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge sieht auch Änderungen im Pensionskassengesetz (PKG) vor. Künftig sollen Leistungsberechtigte (= Pensionisten) zwischen verschiedenen Anlagestrategien, Ertragszielen und Risikoprofilen wählen können. Die bisherigen Beschränkungen sollen entfallen.


Aktuelle Situation


Derzeit werden die Leistungsberechtigten der Bank Austria in der VBV Pensionskasse in der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) 131 veranlagt. Im Pensionskassenvertrag zwischen der Bank und der VBV wurde eine „aktive“ Strategie mit einem Aktienanteil von rund 40% festgelegt. Die kumulierte Performance der letzten fünf Jahre betrug 13,6%.


Anwartschaftsberechtigte (= aktive Mitarbeiter:innen) konnten bereits ab 1.1.2026 in eine „dynamische“ Veranlagung mit höherem Aktienanteil von rund 50% wechseln. Die Performance dieser Veranlagung lag in den letzten fünf Jahren mit 24,34% deutlich höher.


Geplante Änderungen


Geplant ist, dass auch Leistungsberechtigte einmal jährlich in eine andere Veranlagungsgemeinschaft wechseln können. Damit erhalten auch Pensionisten die Möglichkeit auf eine bessere Performance. Ein höherer Aktienanteil geht allerdings mit einer höheren Volatilität und damit mit mehr Risiko einher.


PEKABE, der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten, hat sich in zahlreichen Gesprächen und Verhandlungen mit Politikern, Pensionskassen und dem Finanzministerium für diese Lösung eingesetzt. Das betreffende Gesetz soll mit 1.1.2027 in Kraft treten. Über die konkrete Umsetzung werden wir rechtzeitig informieren.



Alle Informationen sind auf der Homepage der Parlaments zu finden: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/103


Eine Zusammenfassung der Änderungen findet sichauch auf der Homepage der VBV

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